Zurück zur Übersicht Nachrichten

Reform der Pflegeversicherung

von Thomas Eisenreich
13. Mai 2025

Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, eine umfassende Reform der Pflegeversicherung bis Ende 2025 in einer Bund-Länder-Kommission unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände zu erreichen.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus 13 erfahrenen und etablierten Pflegeunternehmen, hat schon vor zwei Jahren einen Diskussionsvorschlag veröffentlicht, der Ansätze für eine solche Pflegereform liefert. Nicht als fertiges Konzept zum Abschreiben, sondern als Leitlinie der Reformen, die es zwischen den Beteiligten konkretisierend auszugestalten gilt. Seit November 2024 liegt eine zweite weiterentwickelte Auflage vor. Der BBD hat diese Initiative aktiv unterstützt und teilt die vorgestellten Reformleitlinien (BBD Diskussionsvorschläge Pflegeversicherungsreform 2. Auflage 2024)
Auf Bitten maßgeblicher politischer Vertreter hat die Arbeitsgruppe daraus fünf Reformprioritäten herausgearbeitet. Dies heißt nicht, dass die anderen Vorschläge nicht mehr zu verfolgen sind. Die fünf Prioritäten sollen die nun anlaufende Diskussion über die großen Veränderungslinien helfen zu fokussieren. Davon leiten sich dann die weiteren Gestaltungsoptionen ab, die im Diskussionsvorschlag zusammengestellt sind.
Es geht uns darum, aus Sicht derjenigen, die jeden Tag mehrere 100.000 Menschen mit ambulanten, teilstationären und ambulanten Leistungen in einer Pflegesituation aktiv versorgen, praktikable und umsetzbare Reformen zu erreichen. Diese sind darauf auszurichten, dass der durch die Demografie bedingte steigende Pflegebedarf bei abnehmenden Arbeitskräftepotenzialen und begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Sozialversicherungen nachhaltig gedeckt werden kann.
Der BBD teilt die Priorisierung der Reformvorschläge. (5 Reformprioritäten der Langzeitpflege)