Mitgliedschaft

Ihr Beitrag für
Fairness und Fortschritt.

Als Mitglied im Bundesverband der Betreuungsdienste e. V. leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung, Modernisierung und Konstituierung der Marktbedingungen für private Betreuungsdienste. Gemeinsam stoßen wir Veränderungen an, und setzen wichtige Impulse für die gesamte Branche.

Als Mitglied im BBD profitieren Sie nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung, sondern auch von den exklusiven Vorteilen in unserem Mitgliederbereich.

Mitglied werden Ihre Vorteile
Vereinssatzung

Mitbestimmung lohnt sich.

Ihre Vorteile als Mitglied im BBD.

Günstige Konditionen bei kooperierenden Beratern und Anwälten

Immer wieder bedarf es professioneller Unterstützung von branchenerfahrenen Beratern und Anwälten. Der BBD hat für seine Mitglieder mit ausgewählten Kanzleien und Beratungsunternehmen passende Rahmenvereinbarungen geschlossen.

Kostenfreies Startpaket

Sie erhalten zu Beginn der Mitgliedschaft ein Startpaket mit Informationen zum BBD. Auch erhalten Sie die Zugangsdaten zum internen Bereich der Webseite.

Kostenfreier Mitgliederbereich

Unseren Mitgliedern steht ein kostenfreier Mitgliederbereich auf unsere Homepage zur Verfügung, wo unter anderem auch Informationen / Dokumente u.a. zu den folgenden Themen liegen:

  • Formularvorlagen
  • Seminar- / Veranstaltungskalender
  • Ausgewählte Rechtsinformationen
  • Gesetzesverweise

Rahmenverträge mit ausgewählten Kooperationspartnern

Wir bieten ihnen günstigere Rahmenbedingungen bei Vertragspartnern für Versicherungen, Rechtsberatung, Personalsuchen, Büromaterial und andere Bereiche.

Marketingunterstützung

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. stellt Ihnen umfassende Handlungshilfen für das Marketing zur Verfügung und bietet Unterstützung, um die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Betreuungsdienstleistungen zu erhöhen. Unsere Ressourcen und Empfehlungen helfen Ihnen dabei, gezielte Strategien zu entwickeln und Ihre Zielgruppe effektiv anzusprechen.

Erfahrungsaustausch mit unseren Mitgliedern

Wir bieten regelmäßige Networking Termine an, bei denen Sie sich mit anderen Mitgliedern der Branche austauschen können. Die Landesverbände erweitern den den nationalen Austausch durch landesspezifische Erfahrungsaustausche.

Häufige Fragen.

Das Zulassungsverfahren

Der einfachste Weg ist landesrechtliche Anerkennung als Betreuungsdienst. Eine volle Ausnutzung der Sachleistungen der Pflegeversicherung ist nur als Betreuungsdienst mit Versorgungsvertrag (§71 Abs 1a SGB XI) möglich. Die Landesverbände der Pflegekassen informieren über die Anforderungen in den jeweiligen Bundesländern.

Die landesrechtliche Anerkennung

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Verfahren und Anlaufstellen. Das jeweilige Gesundheits-/Pflegeministerium kann darüber Auskunft geben. Entsprechend der Vorgaben ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen. Bei den Krankenkassen ist zudem eine IK-Nummer zu beantragen.

Anerkennung nach 45a

Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Informationen sind über das jeweilige Gesundheits- / Pflegeministerium zu erhalten. Die Registrierung ist meistens relativ durchzuführen.

Zulassung nach §71 Abs. 1a SGB XI

Über die Webseite des jeweiligen Landesverbandes der Krankenkassen ist die federführende Pflegekasse für das Antragsverfahren zu erfragen. Nach einem Antrag auf Versorgungsvertrag muss dann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Die Strukturanforderungen an den Betreuungsdienst lassen sich aus den QPR 1b ableiten.

Mitgliedschaft beantragen

Ja, ich möchte
BBD-Mitglied werden.

Um eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Betreuungsdienste e. V. zu beantragen, müssen Sie nur das untenstehende Formular ausfüllen. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

 

Gastmitgliedschaft
Ich möchte unter der angegebenen Telefonnummer zurückgerufen werden.(erforderlich)
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.*(erforderlich)

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