Mitbestimmung lohnt sich.
Ihre Vorteile als Mitglied im BBD.
Als Mitglied im Bundesverband der Betreuungsdienste e. V. leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung, Modernisierung und Konstituierung der Marktbedingungen für private Betreuungsdienste. Gemeinsam stoßen wir Veränderungen an, und setzen wichtige Impulse für die gesamte Branche.
Immer wieder bedarf es professioneller Unterstützung von branchenerfahrenen Beratern und Anwälten. Der BBD hat für seine Mitglieder mit ausgewählten Kanzleien und Beratungsunternehmen passende Rahmenvereinbarungen geschlossen.
Sie erhalten zu Beginn der Mitgliedschaft ein Startpaket mit Informationen zum BBD. Auch erhalten Sie die Zugangsdaten zum internen Bereich der Webseite.
Unseren Mitgliedern steht ein kostenfreier Mitgliederbereich auf unsere Homepage zur Verfügung, wo unter anderem auch Informationen / Dokumente u.a. zu den folgenden Themen liegen:
Wir bieten ihnen günstigere Rahmenbedingungen bei Vertragspartnern für Versicherungen, Rechtsberatung, Personalsuchen, Büromaterial und andere Bereiche.
Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. stellt Ihnen umfassende Handlungshilfen für das Marketing zur Verfügung und bietet Unterstützung, um die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Betreuungsdienstleistungen zu erhöhen. Unsere Ressourcen und Empfehlungen helfen Ihnen dabei, gezielte Strategien zu entwickeln und Ihre Zielgruppe effektiv anzusprechen.
Wir bieten regelmäßige Networking Termine an, bei denen Sie sich mit anderen Mitgliedern der Branche austauschen können. Die Landesverbände erweitern den den nationalen Austausch durch landesspezifische Erfahrungsaustausche.
Der einfachste Weg ist landesrechtliche Anerkennung als Betreuungsdienst. Eine volle Ausnutzung der Sachleistungen der Pflegeversicherung ist nur als Betreuungsdienst mit Versorgungsvertrag (§71 Abs 1a SGB XI) möglich. Die Landesverbände der Pflegekassen informieren über die Anforderungen in den jeweiligen Bundesländern.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Verfahren und Anlaufstellen. Das jeweilige Gesundheits-/Pflegeministerium kann darüber Auskunft geben. Entsprechend der Vorgaben ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen. Bei den Krankenkassen ist zudem eine IK-Nummer zu beantragen.
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Informationen sind über das jeweilige Gesundheits- / Pflegeministerium zu erhalten. Die Registrierung ist meistens relativ durchzuführen.
Über die Webseite des jeweiligen Landesverbandes der Krankenkassen ist die federführende Pflegekasse für das Antragsverfahren zu erfragen. Nach einem Antrag auf Versorgungsvertrag muss dann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Die Strukturanforderungen an den Betreuungsdienst lassen sich aus den QPR 1b ableiten.
Um eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Betreuungsdienste e. V. zu beantragen, müssen Sie nur das untenstehende Formular ausfüllen. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.